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Kaufen Se nicht die Katze im Sack! Bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen für Studenten und Auszubildende kauft man eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (zu mindestens in den ersten Jahren). Das muß nicht sein!
Beachten Sie bitte, dass Studenten und Auszubildende im Regelfall kein Anspruch auf eine gesetzliche Invalidenrente (Erwerbsminderungsrente) haben. Der Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht erst, wenn 60 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden.
Bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen für Studenten und Auszubildende wird eine Ausbildungsklausel vereinbart. Durch diese Klauseln wird der Leistungsumfang gegenüber dem Normalfall geändert. Die EU-Klausel stellt eine Einschränkung des Versicherungs-schutzes dar, denn es ist möglich, dass die versicherte Person zum Beispiel durch Krankheit ihren Beruf nicht mehr ausüben kann aber dennoch nicht erwerbsunfähig ist. Ausbildungsklausel Für · Auszubildende bis zum Ende des 2. Ausbildungsjahres bzw. bis zum Ende des 2. Jahres einer Fachschulausbildung sowie · bei Studenten bis zur Anmeldung zum Examen an einer staatlich anerkannten Universität oder Fachhochschule innerhalb der EU kann zwar eine Berufsunfähigkeitsabsicherung erfolgen, aber es muss die Ausbildungsklausel vereinbart werden. Sie bedeutet, dass bis zu den oben genannten Zeitpunkten nur die Erwerbsunfähigkeit versichert ist (siehe oben). Erst danach ist eine vollwertiger Berufsunfähigkeitsschutz gegeben. Wir können jedoch von Beginn an eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Ausbildungsklausel anbieten! Rating:
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05/27/08 (Geändert 05/27/08)
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